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Interview Radio Essen - Fitnessstudiovertrag: Wann darf man kündigen?

Ein Vertrag über die Nutzung der Leistungen eines Fitnesscenters (Fitnessstudiovertrag) ist ein Dauerschuldverhältnis. Fitnessverträge dauern in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten und verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch. In dieser Zeit kann einiges passieren. Außer dem über Board werfen von guten Vorsätzen sind immer häufiger auch gesundheitlichen Probleme,  eine Schwangerschaft, Umzüge oder gar Unfälle ein Grund für die Kündigung.

Die Zahl der Fitnessstudios in Deutschland wächst weiter aber im gleichen Ausmaß wachsen auch die Beschwerden von Verbrauchern die sich über Probleme bei Kündigungen von Fitnessstudioverträgen beklagen. Da es sich bei dem Fitnessstudiovertrag um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis kann dieser Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Viele Fitnessstudios versuchen mit ungültigen AGBs ihre Kunden zu übervorteilen und verneinen die Kündigung des Kunden.

Die Gerichte beschäftigen sich immer wieder damit, was ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages ist. In dem Beitrag von Radio Essen gab Rechtsanwalt Vladimir Stamenkovic den Zuhörern Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Fitnessstudiovertrag. Rechtsanwalt Stamenkovic zeigt auf, wie man eine Kündigung an das Fitnessstudio verfasst, was dabei zu beachten ist, und wann der Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Am Ende gab er einen Überblick über die wichtigen außerordentlichen Kündigungsgründe wie z.B. Krankheit oder Fitnessstudioschließung bzw. Fitnessstudioumzug.

Sie wollen wissen, ob Sie aus dem Fitnessstudiovertrag heraus kommen? Gerne beraten wir Sie zum Kündigungsrecht bei Fitnessstudioverträgen. Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin