Hinweisgebersystem der SH Rechtsanwälte

für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)

Wir haben ein System gemäß § 6 Abs. 5 und § 53 GwG zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen und tatsächlichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften eingerichtet. Alle Hinweise zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Hinweisgebersystems finden Sie in § 53 GwG. Dort ist insbesondere geregelt, dass Hinweise auch anonym abgegeben werden können.
 

1. Erstkontakt

Hinweise auf Verstöße gegen Geldwäschevorschriften können Sie unserer Kanzlei per Telefon, E-Mail oder Brief melden. Soweit Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, müssen Sie Ihren Namen nicht nennen.

2. Kontaktaufnahme per E-Mail

Unter geldwaesche@rae-sh.com können Sie per E-Mail Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften geben. Bitte beachten Sie, dass E-Mails nicht dem Briefgeheimnis unterliegen und theoretisch mitgelesen werden könnten.

Über ein anonymes Mailkonto, z.B. "10 Minuten Mail" https://10minutemail.net/?lang=de, können Sie Ihren richtigen Namen verbergen. Allerdings sind Sie auch in diesem Fall theoretisch, z. B. über IP-Adressen, identifizierbar. Ähnliches gilt bei verschlüsselten E-Mails. In diesem Fall ist allerdings der Nachrichteninhalt vor fremdem Zugriff geschützt.

3. Postalische Hinweise

Per Brief können Sie ebenfalls Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz anzeigen. Die Anschrift lautet: SH Rechtsanwälte GbR, Einigkeitstraße 9, 45133 Essen. Wenn Sie bei einer postalischen Kontaktaufnahme Ihren Namen nicht nennen und die Post nicht an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort aufgeben, ist Ihre Identität relativ sicher geschützt.

4. Hinweise per Telefon

Selbstverständlich können Sie auch Hinweise telefonisch abgeben. Unsere Telefonnummer lautet: 0201/4398680. Über diese Nummer erreichen Sie unsere Zentrale, die Sie mit einem zuständigen Mitarbeiter verbindet. Auch bei der telefonischen Kontaktaufnahme brauchen Sie Ihren Namen nicht zu nennen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anruf zurückverfolgt werden kann.

 

Geldwäscheprävention ist eine gemeinsame Herausforderung

Wir übernehmen gerne die Aufgaben einer externen anwaltlichen Ombudsperson, eines Vertrauensanwalts / einer Vertrauensanwältin als Instrument der Prävention und zur Aufdeckung von Korruptionsfällen, von Straftaten sowie Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und anderen Rechtsverstößen im, aus dem und gegen Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Integrität und Zuverlässigkeit spielen dabei eine große Rolle. Als Vertrauensanwälte unterliegen wir wie jeder Rechtsanwalt der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO. In keinem Fall wird deshalb die Identität des Hinweisgebers  bzw. „Whistleblowers“ offenbart – außer wenn der Hinweisgeber dies ausdrücklich wünscht. Aus diesem Grund drohen keinem Hinweisgeber berufliche oder persönliche Nachteile.

 

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte als Vertrauensanwälte

  • Erreichbarkeit und kürzeste Reaktionszeit für Hinweisbearbeitung;
  • Aufbereitung der Hinweise als Entscheidungsgrundlage;
  • Rechtsberatung und Begleitung der weiteren internen Schritte des Auftraggebers;
  • ​​Gewährleistung des Datenschutzes mit anwaltlicher Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO;
  • ​​Erfassung der spezifischen Compliance-Risiken des Auftraggebers.
     

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung, um einen Verdachtsfall melden zu können. Aufgrund unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und dem damit einhergehenden Zeugnisverweigerungsrecht schützen wir als anwaltliche Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälte den Hinweisgeber nachhaltig vor einer Offenlegung seiner Identität. Gerne erstellen wir eine individuelle Bedarfsanalyse für unsere Auftraggeber.