Beamtenrecht & öffentliches Dienstrecht

Anwalt für Beamtenrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht
 

Rechtsberatung

  • bei der Beförderung (z.B. Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen, Dienstzeugnis und Weisungen, Konkurrentenrechtsschutz, insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung im Wege der Konkurrentenklage, etc.);
  • in Fällen der Dienstunfähigkeit (z.B. Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand, beim amtsärztlichen Gutachten, Vollzugsdienstfähigkeit etc.);
  • bei Aufhebung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses sowie Verlust der Beamtenrechte (z.B. Suspendierung, Dienstaufsichtsbeschwerde, Disziplinarverfahren etc.);
  • bezüglich des Eintritts und der Versetzung in den Ruhestand (z.B. Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, etc.);
  • im Disziplinarrecht  – insb. rechtliche Vertretung vor und während eines  Disziplinarverfahrens;
  • Fragen des Schadensersatzanspruchs gegen Beamtinnen und Beamte;
  • bei Dienstunfällen (z.B. Anerkennung als Dienstunfall oder qualifizierter Dienstunfall, einmalige Unfallentschädigung, Unfallruhegehalt und der vorzeitigen Pensionierung aufgrund eines Dienstunfalls);
  • zur Ernennung/Einstellung als Beamter (z.B. Ablehnung Bewerbung, Diskriminierung, Fragen vor dem Dienstantritt, etc.);
  • zum Laufbahnrecht/Dienstrecht (z.B. Versetzung, Abordnung, Umwandlung, Beförderung, Rückernennung, Wechsel der Laufbahngruppe, Zuweisung oder Umsetzung eines Beamten auch im Zuge von Organisationsänderungen, insbesondere bei Problemen im Zusammenhang mit Beförderungs- und Aufstiegschancen etc.);
  • zum Recht auf Nebentätigkeit (z.B. Welche Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig/ genehmigungsfähig? Müssen Einnahmen aus Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abgeführt werden?);
  • zum Recht auf Fürsorge und Schutz (z.B. Anhörungs-  und Auskunftspflichten, Urlaubsanspruch, Pflichten zur Belehrung und Beratung, Schutz von Leben und Gesundheit, von Bloßstellung und des Eigentums, etc.);
  • bei besonderen Beamtenverhältnissen (z.B. beim Beamtenverhältnis in Postnachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Postbank, BAD GmbH, Vivento sowie Beamte der Deutschen Bahn AG);
  • im Soldatenrecht (z.B. Zeitsoldaten, Berufssoldaten, Soldatische Ordnung, Dienstaufsicht, Überprüfung von dienstlicher Beurteilung unter Beachtung der ZDV 20/6 und auch bei etwaigen Probleme im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen, bei Entlassung, Wehrdienstbeschädigungen (WDB) wie posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)/ „Einsatzunfall“.

 

Zu ausgewählten Themen finden Sie weitere Informationen, wenn Sie das betreffende Thema in der obigen Laufleiste auswählen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur einen Auszug unserer häufigsten Tätigkeitsbereiche darstellen können. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen zu einem nicht genannten Gebiet haben.

 

Prozessvertretung im Beamtenrecht, öffentlichen Dienstrecht und Disziplinarrecht

  • bundesweit in allen beamtenrechtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht

 

Das Beamtenrecht ist ein wahrliches Spezialgebiet und wird nur von wenigen Rechtsanwälten beherrscht
 

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht lehren an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) und auch am Studieninstitut für kommunale Verwaltung der Stadt Essen und bilden dort Polizeianwärter, kommunale Beamte, Führungskräfte sowie Verwaltungswirte aus.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und wenden Sie sich möglichst früh an einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die erfahrenen Anwälte für Beamtenrecht unserer Kanzlei stehen Beamten in allen beamtenrechtlichen Fragen zur Ausbildung, bei einer anstehenden Beförderung, der Höhe der Besoldung oder Versorgung, einer dienstlichen Beurteilung, bei Dienstunfähigkeit, zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren oder Disziplinarangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Etwa 1,9 Millionen Beamte der Länder und des Bundes, Soldaten, Feuerwehrleute, Bundespolizeibeamte, Polizeibeamte, Kriminalbeamte, Justizvollzugsbeamte, Lehrer, Professoren, Finanzbeamte, Richter, Rechtspfleger, Verwaltungsbeamte, Bahnbeamte (Bundeseisenbahnvermögen), Postbeamte, Telekombeamte (Postnachfolgeunternehmen), kommunale Wahlbeamte, Ministerialbeamte, politische Beamte und Dienstordnungsangestellte usw. stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Dieser ist im Gegenzug zur Fürsorge verpflichtet.

Die Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes sind unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz). In diesem Spannungsverhältnis werden regelmäßig Entscheidungen zulasten der Beamten getroffen. Die aktuelle Entwicklung in diesem Bereich stellt die Rechtsprechung immer wieder vor neue Fragen und Herausforderungen. Die Rechtsprechung des EuGH wirkt sich in diesem Zusammenhang zunehmend positiv für die Beamten in Deutschland aus. Frühere Ansichten der Verwaltungsgerichte, wonach EU-Richtlinien im Beamtenrecht keine Anwendung finden, sind inzwischen gegenstandslos.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, sollte stets das gesamte Dienstverhältnis betrachtet werden, damit die Laufbahn unter Wahrung der Interessen des Mandanten ohne Störung erfolgreich fortgesetzt werden kann und sich vorhandene Spannungen in der Dienststelle nicht weiter erhöhen.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Praxiserfahrung und Kompetenz auf dem Rechtsgebiet des Beamtenrechtes und öffentlichem Dienstrecht in allen Fragen der außergerichtlichen Tätigkeit und der Prozessführung. Eine Fachanwaltschaft im Beamtenrecht existiert in Deutschland (leider) noch nicht. Die Fachkompetenz unsere Rechtsanwälte im Beamtenrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht wird u.a. dokumentiert durch die Lehraufträge der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) und des Studieninstituts für kommunale Verwaltung von der Stadt Essen. Als Anwalt im Beamtenrecht ist es aus unserer Sicht wichtig, konstruktive Lösungen zu finden, die für bestehende Beamtenverhältnisse Perspektiven bieten und ein gutes und erfolgreiches Miteinander nach einem Konflikt ermöglichen. Wir betrachten dabei die individuelle Sachlage und wägen jedes Verhalten genau und sorgfältig ab, das Auswirkungen auf Ihre Laufbahn haben kann.

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Zu einem ersten Beratungsgespräch bitten wir Sie, eine Kopie Ihrer Ernennungsurkunde, Gehaltsmitteilungen und des sonstigen wesentlichen Schriftverkehr mitzubringen. Neben diskreten Beratungsgesprächen können wir Ihnen auch anbieten, für Sie im Hintergrund zu bleiben und für Sie Schreiben oder Stellungnahmen zu erstellen oder die von Ihnen gefertigten Schreiben und Stellungnahmen zu prüfen.