Sie suchen Spezialisten im Leasingrecht?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind bundesweit im Leasingrecht tätig. Unsere Kanzlei SH Rechtsanwälte verfügt über eine langjährige Erfahrung im Leasingrecht. Als ehemalige Justitiare eines der führenden Leasing- und Finanzdienstleistungsunternehmen verfügen die Kanzleigründer Vladimir Stamenković und Thomas Hüttenmüller nicht nur über das juristische Fachwissen im Leasingrecht, sondern verstehen auch die in der Leasing- und Finanzdienstleistungsbranche relevanten wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Von der Gestaltung unterschiedlichster Vertragsmodelle, der Refinanzierung über das Forderungsmanagement bis zur Titulierung und Vollstreckung vereinen wir im Leasingrecht das gesamte Spektrum rechtlicher Beratung von Leasingunternehmen.
Tätigkeitsspektrum im Leasingrecht für Leasinggeber
- Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Leasingbedingungen
- Gestaltung und Prüfung unterschiedlichster Vertragsmodelle, z.B.:
- Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption des Leasingnehmers
- Vollamortisationsvertrag mit Verlängerungsoption des Leasingnehmers
- Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers
- Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung
- kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Abschlusszahlung
- Kilometerleasingvertrag
- Operate Leasing
- Mietkaufverträge
- Anwaltliches Forderungsinkasso für Leasinggesellschaften
- Schulung von Mitarbeitern von Leasingunternehmen
- Prozessvertretung im Leasingrecht
Sie sind Leasingnehmer?
Ihnen stehen wir ebenfalls bundesweit mit kompetenter Beratung und Prozessvertretung bezüglich der juristischen Finessen des Leasingrechts zur Seite.
Bei Problemen mit nicht ordnungsgemäßen Abrechnungen nach Leasingrückgabe wegen angeblicher Mängel und Schäden (Kratzer, Schrammen, Dellen, Steinschläge, Lackschäden, Reifenabnutzung etc.) sowie Ärger wegen überhöhter Restwerte sind Sie bei uns genau richtig.
Tätigkeitsspektrum im Leasingrecht für Leasingnehmer
- Juristische Prüfung unterschiedlichster Vertragsmodelle (Restwertvertrag, Kilometerleasingvertrag etc.) auf Rechtmäßigkeit
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Leasingobjekt
- Überprüfung von Endabrechnungen nach Leasingrückgabe
- Abwehr unberechtigter Minderwert-Ausgleichsansprüche wegen angeblich übermäßiger Abnutzung
- Prozessvertretung im Leasingrecht
Ansprechpartner
» Rechtsanwalt Vladimir Stamenković, LL.M. » Rechtsanwalt Thomas Hüttenmüller, LL.M. » Rechtsanwalt Stefan Piotrowski » Rechtsanwalt Sebastian Stachowiak
» Aktuelle Fälle
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