Das Bankrecht bildet eines der Hauptberatungsfelder unserer Kanzlei. Die Partner der Kanzlei sind Fachanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Das Spektrum unserer anwaltlichen Dienstleistungen im Bankrecht reicht von einer umfassenden Beratung bei der Begründung bankmäßiger Geschäftsbeziehungen über die Begleitung, Anpassung und Sanierung von Kreditengagements.
Tätigkeitsspektrum u.a.
Rechtsberatung bei Bankgeschäften
Abwehr unberechtigter Forderungen
Prüfung der Zulässigkeit von Bankbearbeitungsgebühren
Durchsetzung der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen im Fall der Unzulässigkeit
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen