Widerruf von Immobilienkrediten

Nutzen Sie die kostenlose Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung!

Seit dem Jahr 2013 hat unsere Fachkanzlei für Bankrecht bereits mehr als 10.000 Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen geprüft und stand mehreren Wirtschaftsredaktionen (u.a.Plusminus-ARD, WAZ, WDR Lokalzeit Ruhr, WirtschaftsWoche) zur Rechtslage beim Widerruf von Baukrediten als Experte zur Verfügung.

         


Viele unserer Fälle konnten kurzfristig außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen werden, d.h. es wurde entweder der Widerruf akzeptiert oder ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich geschlossen, etwa durch Anpassung der Zinsen an das aktuelle Zinsniveau. Aufgrund unserer Erfolge werden wir von test.de der Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen als erfolgreiche Kanzlei gelistet.

Formfehler in den Widerrufsbelehrungen vieler Banken und Sparkassen machen eine Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nämlich nur eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung die normalerweise 14 Tage dauernde Widerrufsfrist in Gang setzen. Wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies hat zur Folge, dass der Kreditvertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden kann. Es ist deshalb auch die Rede vom ewigen Widerrufsrecht.

Ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrags führt dazu, dass das gesamte Darlehen rückabgewickelt werden muss, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss. Umgekehrt verliert die Bank, Sparkasse bzw. das sonstige Kreditinstitut entsprechende Zinseinnahmen. Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen kann dies einen Zinsunterschied von mehreren zehntausend Euro ausmachen. Dies ist der Grund, warum Banken und Sparkassen sich meistens zunächst einmal weigern, einen berechtigten Widerruf des Darlehensvertrages zu akzeptieren.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich in den Verträgen quer durch die Kreditlandschaft. Zu den Kreditinstituten, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben zählen u.a. Aareal Bank, Allianz, Axa, BBBank, BW Bank, BHW Bausparkasse, Commerzbank, DBV-Winterthur, Degussa Bank, Deutsche Bank, Deutsche Kreditbank (DKB), Deutsche Hypothekenbank, Dresdner Bank, DSL Bank, Ergo, Hypovereinsbank, ING-Diba, Postbank, PSD Bank, R+V Lebensversicherung, , Sparda-Bank, Victoria Lebensversicherung, Westdeutsche Immobilienbank, Wüstenrot Bausparkasse, einige Sparkassen, Kreissparkassen und Stadtsparkassen sowie verschiedene Volksbanken.

Wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies hat zur Folge, dass der Kreditvertrag auch nach Jahren widerrufen werden kann. Es ist deshalb auch die Rede vom ewigen Widerrufsjoker. Zwar ist das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie, zeitlich begrenzt worden, dennoch ist es immer noch möglich, viele Kreditverträge auch nach dem 21.06.2016 zu widerrufen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 (Rechtssache C-66/19) eine weit verbreitete Klausel in Widerrufbelehrungen in Privatkreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Diese findet sich in vielen Privatkreditverträgen, die nach Juni 2010 in abgeschlossen worden sind. Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist wird in den meisten Verträgen auf ein Dschungel von Paragrafen verwiesen. Dieser ist für Verbraucher ohne juristische Ausbildung nicht zu durchdringen. Die Richter in Brüssel stellten folgerichtig einen Verstoß gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“ fest. Folge ist, dass private Kreditnehmer mit diesem Widerrufsjoker ihren Kreditertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können.

Die Entscheidung des EuGH ist besonders für Baufinanzierungen interessant. Betroffene Bauherren und Immobilieneigentümer, die zwischen Juni 2010 und März 2016 eine Hypothekenfinanzierung aufgenommen haben, können den Widerruf dazu nutzen, vorzeitig aus einem teuren Baukredit auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Das Urteil des EuGH stärkt die Verbraucherrechte immens. Allerdings stellt das Urteil keinen Selbstläufer dar. Nicht geklärt hat der EuGH, ob und wenn ja die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion gilt, wenn die Banken und Sparkassen die vom Gesetzgeber formulierte Musterwiderrufsbelehrung verwendet haben. Verwendet das Kreditinstitut den Mustertext des Gesetzgebers, dann sollen die für den Widerruf erteilten Informationen als vollständig und richtig erteilt gelten (sog. Gesetzlichkeitsfiktion). Mit Beschluss vom 31. März 2020, Az.: XI ZR 198/19, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich die Bank bzw. Sparkasse auf die Schutzfunktion des Mustertextes berufen kann, auch wenn der Text selber fehlerhaft ist. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass eine europarechtskonforme Auslegung der in Deutschland geltenden Bestimmungen in diesem Fall nicht möglich sei, der Schutz des Vertrauens der Kreditinstitute in die Richtigkeit des Mustertextes habe nach Auffassung der BGH-Richter also Vorrang vor dem Verbraucherschutz.

Allerdings gilt nach wie vor, dass in den Fällen, in denen der Darlehensgeber inhaltlich zum Nachteil des Verbrauchers vom Mustertext abgewichen ist, ein Widerruf möglich ist. Voraussetzung der Gesetzlichkeitsfiktion ist nämlich, dass die Bank bzw. Sparkasse sich exakt an das gesetzliche Muster gehalten hat. Weicht sie hiervon ab, was oftmals der Fall ist, kann die Bank bzw. Sparkasse sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen. Es bleibt also abzuwarten, ob der BGH aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung des EuGH daran festhalten wird, dass der Kaskadenverweis als Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist ausreichend ist. Dies ist nämlich eine andere Rechtsfrage als die der Gesetzlichkeitsfiktion. Gerne beraten wir Sie hierzu. Statt der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von 190,00 EUR netto bieten wir eine Erstberatung für 100,00 EUR netto an. 
 

Unsere Fachanwälte für Bankrecht setzen sich für Ihre Interessen ein!

 
Die Möglichkeit des Widerrufs eines Kreditvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist allerdings kein Selbstläufer ist. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die Kreditinstitute den Widerruf der Kunden sofort anerkennen werden. Die Banken werden – wie es unsere Erfahrung in den vergangenen Jahren zeigt - nach allen juristischen Möglichkeiten suchen, einem Widerruf entgegenzutreten.  Um auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Banken und Sparkassen verhandeln zu können und ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts angezeigt.

Warum SH Rechtsanwälte?

Mit einer Mannschaft hochspezialisierten Rechtsanwälten bekommen Sie die bestmögliche Leistung.
 

Nichts ist überzeugender als Erfolg! Hier finden Sie schlagende Argumente für unsere Expertise im  Widerrufsrecht z.B.:
 

Was kostet die anwaltliche Hilfe beim Widerruf eines Kredits?

Die Kosten für die Ausübung Ihres Widerrufs sind in Anbetracht des bestehenden Einsparungspotenzials aber gering. Rechtsanwaltsgebühren fallen an, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Für die Erstberatung fallen 100,00 EUR netto an, statt  der gesetztlichen Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR.

Grundsätzlich richtet sich das anwaltliche Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich am Streitwert orientiert. Gern geben wir Ihnen hierfür eine detaillierte Kostenübersicht oder vereinbaren für die außergerichtliche Vertretung ein Pauschalhonorar.

In vielen Fällen übernimmt die bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des außergerichtlichen und ggf. auch gerichtlichen Verfahrens für Sie. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen sehen in der Regel vor, dass der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften maßgebend ist. Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss also zunächst ein Versicherungsfall eingetreten sein.

In den Fällen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt dieser Rechtspflichtenverstoß nach allgemeiner Meinung jedoch noch nicht bereits beim Abschluss des Darlehensvertrages vor. Der Versicherungsfall tritt erst dann ein, wenn die Bank, Sparkasse bzw. das betreffende Kreditinstitut sich weigert, den erklärten Widerruf anzuerkennen und umzusetzen.

Leider haben deshalb viele Rechtschutzversicherung den Kreditwiderruf aus ihren neuern Tarifen ausgeschlossen. Das Einholen einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie und stellen dies nicht gesondert in Rechnung.

Wie reagieren Banken, Sparkassen bzw. sonstige Kreditinstitute auf einen Widerruf?

Angesichts der für Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten wirtschaftlich sehr nachteiligen Folgen wird der Widerruf grundsätzlich nicht auf Anhieb akzeptiert. Häufig wird der Widerruf mit einem Musterbrief zurückgewiesen und auf die Einhaltung des Darlehensvertrages bestanden oder es erfolgt zunächst überhaupt keine Reaktion.
 

Oftmals ist zu beobachten, dass erst nachdem der Kreditnehmer einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt, Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute dazu bereit sind, Vergleichsangebote zu unterbreiten, etwa durch Anpassung der Zinskonditionen am aktuellen Zinsniveau.
 

Wir streben stets eine Lösung auf dem Verhandlungsweg an. Dabei ist es unser Verhandlungsziel, von der Bank ein günstigeres Zinsangebot für den bestehenden Vertrag zu erhalten. Oft enthält dieses Angebot dann eine neue zehnjährige Zinsbindung.
 

Der Vorteil der Verhandlungslösung besteht zum einen darin, dass Sie keine Anschlussfinanzierung bereitstellen müssen, weil ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut vermieden wird. Auch erspart die bereits gegebene Sicherheit des Ursprungsdarlehens eine Änderung des Grundbucheintrags, was ebenfalls Kosten spart.
 

Sollte Ihre Bank sich jedoch unnachgiebig zeigen und keine Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung haben, muss Klage eingereicht werden. Dies erfolgt stets nach Absprache mit Ihnen.

Wie lange dauert die Verhandlung mit der Bank?

Sie erhalten nach unserem ersten Anschreiben im Regelfall innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung von der Bank. Sofern diese positiv ist, steht einer Einigung mit der Bank nichts mehr im Wege.
 

In Einzelfällen kann es auch zu längeren Schriftwechseln kommen. Als Durchschnitt hat sich eine Abwicklungszeit von sechs bis acht Wochen herausgebildet.

Vertragsende, Beziehung zur Bank, Anschlussfinanzierung?

Manche Mandanten befürchten, dass die Bank ihrerseits die Verträge sofort kündigen und das Darlehen fällig stellen wird. Dies ist jedoch nicht möglich. Solange Sie die vereinbarten Raten bezahlen, hat die Bank keine Handhabe den Vertrag zu kündigen. Dies bedeutet, dass Sie auch im Falle des erklärten Widerrufs zunächst weiter die vereinbarten Raten bedienen sollten, um ein einseitiges Vorgehen der Bank zu verhindern. Überzahlte Raten werden dann zurückgefordert.
 

Mandanten machen sich Sorgen um eine Verschlechterung der Beziehung zu Ihrer Bank, die sich auch auf zukünftige Verträge auswirken könnte. Hierbei geben wir zu bedenken, dass es sich bei Banken um Wirtschaftsunternehmen handelt, die ihre Entscheidungen ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten. Eine emotionale Ebene ist Banken grundsätzlich fremd. Sie müssen sich daher nicht vor einem revanchistischen Verhalten Ihrer Bank fürchten. Solange Sie eine entsprechende Bonität aufweisen, wird Ihnen Ihre Bank auch zukünftig Kredite gewähren.
 

Auch die Anschlussfinanzierung stellt in der Praxis in aller Regel kein Problem dar. Aufgrund der Wettbewerbssituation am deutschen Bankenmarkt ist es für solvente Kunden einfach, eine günstige Anschlussfinanzierung zu erhalten. Eine Absprache der Banken untereinander, eine gewünschte Anschlussfinanzierung nach Kündigungen abzulehnen, besteht aufgrund der Vielzahl der aktiven Kreditinstitute nicht. Der von uns empfohlene Vermittler wird Ihnen gerne Angebote vorlegen, falls Sie Interesse an einer Finanzierungsmöglichkeit haben.

Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich können sogar beendete Verträge noch widerrufen werden. Falls Sie für die vorzeitige Beendigung eines Darlehensvertrages bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, ist diese durch die Bank zu erstatten, wenn Sie den Vertrag jetzt widerrufen. Dabei führen wir für Sie die Verhandlungen mit der Bank bezüglich einer Erstattung der gezahlten Vorfälligkeitsbeträge.
 

Auch hier ist bei einer außergerichtlichen Einigung eine Teilrückzahlung ein häufiges Ergebnis.

Was ist zu beachten, wenn die Veräußerung der Immobilie ansteht?

In diesem Fall ist es ratsam, Ihren beabsichtigten Widerruf der Bank nicht mitzuteilen. Dies ist deshalb wichtig, weil die Bank die ihr erteilte Sicherheit bei einem Verkauf sonst eventuell nicht freigeben wird und dies gerichtlich durchgesetzt werden müsste. Dadurch kann der Verkauf der Immobilie sich verzögern, deutlich kostspieliger werden oder scheitern.
 

In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Zunächst sollten Sie die Veräußerung der Immobilie betreiben. Erst wenn die Immobilie tatsächlich verkauft ist und die Bank die Freigabe der bestellten Sicherheit erklärt hat, sollten wir umgehend gemeinsam Ihr Widerrufsrecht gegenüber der Bank ausüben.
 

Die von der Bank zunächst in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie dabei bezahlen. Sie sollten bei der Ausführung der Zahlung angeben, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nur unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung zahlen. Im Anschluss an die Veräußerung der Immobilie widerrufen wir dann gemeinsam den Darlehensvertrag und fordern die Bank zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung auf.